Telefon: 035243 50212 | E-Mail: info@immowert-kraemer.de
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✓ Kompetente Energieberater | ✓ Erstellen von Verbrauchs- und Bedarfsausweisen |
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Die Vorlage eines Energieausweises ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie Ihre Immobilie in Dresden verkaufen oder vermieten möchten. Ein weiterer Anlass für die Beantragung des Energieausweises ist die Fertigstellung eines Neubauvorhabens oder einer umfassenden Modernisierung.
Gesetzliche Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 01.05.2021 die bis dahin gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Lediglich denkmalgeschützte Immobilien und Gebäude mit einer Fläche unter 50 Quadratmeter sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Angesichts stetig steigender Energiekosten und den Herausforderungen des Klimawandels sowie politischer Abhängigkeiten ist die Energieeffizienz für viele Kaufinteressenten zu einem wichtigen Kriterium geworden. Unsere
Immobiliengutachter übernehmen alle Aufgaben der Immobilienbewertung – wenden Sie sich an das
Sachverständigenbüro Romy Krämer: Die Experten sorgen für eine zeitnahe Anfertigung des
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Der Energieausweis dokumentiert, wie energieeffizient ein Gebäude ist und teilt zu diesem Zweck Immobilien in die Klassen A+ bis H ein, wobei A+ für die beste Energieeffizienz steht und die Energieausweis-Klasse H für unsanierte Altbauten vergeben wird.
Um den Energieausweis zu verstehen, ist es erforderlich, sich über die Bedeutung der verschiedenen Klassen zu informieren. Grundsätzlich gilt, dass sich die Energieeffizienz von Klasse A+ bis zu Klasse H immer weiter verschlechtert. Das hat wiederum Auswirkungen auf die geschätzten jährlichen Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche. Im Jahr 2022 galt beispielsweise, dass bei einem Haus der Energieklasse A+ Energiekosten von ungefähr 4,20 Euro pro Quadratmeter anfallen und für ein Haus der Energieklasse H mehr als 35 Euro Kosten pro Quadratmeter einzukalkulieren sind. Es ist also sehr wichtig, sich vor einem Hauskauf in Dresden im Energieausweis über die Klasse des Gebäudes zu informieren.
* Kilowattstunden Verbrauch pro Quadratmeter und Jahr
Haben Sie weitere Fragen oder möchten Sie einen Energieausweis in Auftrag geben? Sie können hier direkt mit unserem Sachverständigenbüro Kontakt aufnehmen.
Der Energieausweis wird in zwei Varianten erstellt – als Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger, denn dieser Energieausweis informiert darüber, wie hoch der theoretische Energiebedarf unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten ist und berücksichtigt den energetischen Zustand des Gebäudes. Demgegenüber basiert der Verbrauchsaufweis auf den Verbrauchsdaten der Vergangenheit und wird anhand der Abrechnungen der letzten drei Heizperioden ermittelt. Nur der Bedarfsausweis erlaubt eine nutzerunabhängige Einschätzung des Energiebedarfs und außerdem enthält dieser Energieausweis Modernisierungsempfehlungen, was insbesondere für potenzielle Käufer in Dresden interessant ist. Aufgrund des höheren Aufwands ist die Erstellung des Bedarfsausweises teurer.
Vorgeschrieben ist der Bedarfsausweis allerdings nur für Bestandsbauten, die vor 1977 errichtet wurden, maximal vier Wohn- oder Nutzungseinheiten umfassen und noch nicht energetisch saniert wurden – ansonsten reicht ein Verbrauchsausweis aus.
Sie benötigen einen Energieausweis und wünschen in Dresden eine zuverlässige Beratung und einen kundenfreundlichen Service?
Sie planen den Kauf oder Verkauf eines Hauses und fragen sich nun: Was ist ein Energieausweis? Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das alle Daten enthält, die eine Beurteilung der Energieeffizienz des Gebäudes ermöglichen. Sie können sich im Energieausweis über die Höhe des Energiebedarfs pro Quadratmeter und Jahr sowie die daraus abgeleitete Energieeffizienz Klasse informieren.
Im Zusammenhang mit einem geplanten Immobilienkauf oder -verkauf stößt man irgendwann zwangsläufig auf den Begriff „Energieausweis“. Doch, was ist ein Energieausweis? Dabei handelt es sich um den energetischen Steckbrief der Immobilie. Sie erhalten Angaben über den erforderlichen Energiebedarf des Gebäudes und können somit Rückschlüsse auf die Energiekosten pro Jahr und Quadratmeter ziehen. Der Energieausweis wird in zwei Varianten ausgestellt – als Verbrauchs- oder als Bedarfsausweis. Die Werte im Verbrauchsausweis basieren auf den Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsperioden, wohingegen ein Bedarfsausweis eine umfassende energetische Beurteilung des nutzerunabhängigen Energiebedarfs erfordert, sodass der Aufwand für die Erstellung und somit die Kosten dieses Energieausweises höher sind. Nehmen Sie jetzt mit unserem Sachverständigenbüro Kontakt auf.
Sie benötigen einen Energieausweis und möchten wissen, was im Energieausweis steht? Zum einen enthält der Energieausweis allgemeine Angaben zur Immobilie und zum anderen spezifische Informationen hinsichtlich des Energiebedarfs. Wenn Sie einen Bedarfsausweis erstellen lassen, umfasst dieser außerdem Angaben zu empfehlenswerten energetischen Modernisierungsmaßnahmen.
Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das Eigentümer beim Verkauf oder bei der Vermietung vorlegen müssen und das außerdem für jeden Neubau und für Bestandsbauten nach einer energetischen Sanierung zu erstellen ist. Doch, was steht im Energieausweis? Neben allgemeinen Daten des Hauses wie dem Baujahr umfasst der Energieausweis Informationen über die Effizienzklasse des Gebäudes, den Energieträger und den Energieverbrauchswert (Verbrauchsausweis) oder den Endenergiebedarf (Bedarfsausweis).
Die Daten im Verbrauchsausweis basieren auf den Energierechnungen der letzten drei Abrechnungsperioden und lassen somit keinen nutzerunabhängigen Rückschluss auf den Energiebedarf zu. Der Bedarfsausweis berücksichtigt demgegenüber den Zustand des Gebäudes und ermittelt den Energiebedarf nutzerunabhängig. Die Feststellung der Effizienzklasse (A+ bis H) wird also nicht von den persönlichen Vorlieben der Nutzer beeinflusst. Darüber hinaus gibt der Bedarfsausweis Hinweise für empfehlenswerte Sanierungsmaßnahmen.
Sie beabsichtigen, Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten und sind unsicher, ob ein Energieausweis erforderlich ist – ab welchem Baujahr braucht man tatsächlich einen Energieausweis? Grundsätzlich muss bei der Neuvermietung oder beim Verkauf ein Energieausweis als Teil der Vertragsunterlagen vorliegen. Wurde der Bauantrag für das Haus vor dem 01. November 1977 gestellt, benötigen Sie einen Bedarfsausweis.
Sie fragen sich: Ab welchem Baujahr braucht man einen Energieausweis? Generell ist die Vorlage des Energieausweises beim Verkauf oder der Vermietung gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus ist der Energieausweis für Neubauten und nach einer umfassenden energetischen Sanierung von Bestandsbauten zu erstellen. Welche Art von Energieausweis erforderlich ist, hängt jedoch vom Baujahr und dem Gebäudetyp ab. Handelt es sich um Immobilien mit mehr als vier Wohneinheiten, können Sie zwischen dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis wählen. Gleiches gilt, wenn das Wohnhaus gemäß der Richtlinien der Wärmeschutzverordnung von 1977 erbaut oder entsprechend saniert wurde. Ist dies nicht der Fall oder liegen keine Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsperioden vor, ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Sie benötigen ebenfalls einen Bedarfsausweis, wenn es sich um einen Neubau handelt oder das Haus grundlegend energetisch saniert wurde.
Sachverständigenbüro
Romy Krämer
Poststraße 17
01689 Weinböhla