Wertgutachten Dresden

2163493 Service Account • Feb. 12, 2024

Wertgutachten für Immobilien in Dresden

Für bestimmte Fragestellungen reicht eine kostenfreie Immobilienbewertung aus. Wenn jedoch rechtliche oder steuerliche Angelegenheiten zu klären sind, benötigen Sie ein kostenpflichtiges Wertgutachten, das in Dresden ausschließlich von einem dafür qualifizierten Immobiliengutachter erstellt werden kann.

Wertgutachten in Dresden – Sachverständigenbüro Romy Krämer:
✓ Qualifizierte Immobiliengutachter ✓ Erstellung gerichtsfester Wertgutachten
✓ Hervorragende regionale Branchenkenntnisse ✓ Valide Ermittlung des aktuellen Marktwerts
✓ Anwendung gesetzlicher Bewertungsvorschriften ✓ Ausgezeichneter Kundenservice

Die Begriffe Immobilienbewertung und Wertgutachten werden oft synonym verwendet – das ist jedoch nicht korrekt. Eine Immobilienbewertung, die üblicherweise als kostenfreier Service von Maklern oder als Onlinebewertung angeboten wird, gibt Auskunft darüber, welcher Angebotspreis realistisch ist.

Das kostenpflichtige Wertgutachten geht darüber hinaus, denn es werden weitaus mehr Faktoren berücksichtigt, um festzustellen, wie hoch der Marktwert Ihrer Immobilie in Dresden tatsächlich ist.

Erfahren Sie hier, in welchen Fällen ein Wertgutachten erforderlich ist und warum es sich lohnt, die erfahrenen Gutachter des  Sachverständigenbüros Romy Krämer mit der Erstellung zu beauftragen. Gerne beantworten wir Ihnen zudem Fragen zum Thema Wertgutachten für Immobilien im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs – in unserem Büro oder direkt bei Ihnen vor Ort in Dresden. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren.

Wann reicht ein Kurzgutachten in Dresden aus?

Die kostenfreie Bewertung Ihrer Immobilie wird auch als Kurzgutachten bezeichnet und dient dazu, den Marktwert Ihrer Immobilie in Dresden realistisch einzuschätzen, um einen Verkauf unter Wert oder eine unnötige Verkaufsverzögerung zu vermeiden.

Die Anforderungen an ein Kurzgutachten sind im Vergleich zu denen an ein Wertgutachten wesentlich geringer. Mit einem derartigen Gutachten wird der Angebotspreis begründet und meist reicht diese Art der Immobilienbewertung beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung vollkommen aus.

Im Gegensatz zum Wertgutachten ist das Kurzgutachten nicht rechtlich bindend und der Verkaufspreis wird in Dresden auf Basis der Verhandlungen zwischen Eigentümer und Kaufinteressent festgelegt. Der im Kurzgutachten ermittelte Immobilienwert hat somit die Funktion eines Richtwerts, an dem sich die Verkaufsverhandlung orientiert. Es steht beiden Vertragsparteien frei, einen davon abweichenden Verkaufspreis zu vereinbaren.

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Wann ist ein Vollgutachten in Dresden erforderlich?                                                           

Ein Vollgutachten ist ein komplexes Wertgutachten, das in Dresden ausschließlich von einem öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter angefertigt werden darf. Im Vollgutachten wird der Immobilienwert gerichtsfest ermittelt. Das Wertgutachten kann vor Gericht als Beweisgutachten verwendet werden, um Ansprüche zu begründen oder nichtgerechtfertigte Forderungen abzuwehren. Dementsprechend wird ein Vollgutachten beispielsweise erstellt, wenn es darum geht, Erbstreitigkeiten beizulegen oder den Zugewinnausgleich bei einer Scheidung zu ermitteln.

Aber auch im Zusammenhang mit einem Immobilienverkauf kann es sinnvoll sein, ein ausführliches Wertgutachten anfertigen zu lassen. Insbesondere beim Kauf von sehr teuren Immobilien oder Objekten, die schwer mit anderen Häusern vergleichbar sind, gewinnen Käufer mit einem Vollgutachten die nötige Sicherheit, dass es sich um ein seriöses Angebot handelt.

Ein weiterer Anlass für die Erstellung eines Vollgutachtens ist die Finanzierung des Immobilienkaufs. Oft verlangen Banken einen rechtssicheren Nachweis über den aktuellen Marktwert.

 

Vollgutachten – in welchen Fällen vorgeschrieben?

  • Gerichtliche Klärung des Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen bei einer Erbschaft
  • Bilanzierung von Anlagevermögen
  • Feststellung des Marktwerts vor einer Zwangsversteigerung
  • Nachweis des Immobilienwerts für steuerliche Zwecke
  • Ermittlung des Beleihungswerts bei der Immobilienfinanzierung

 

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Wie wird ein Wertgutachten in Dresden erstellt?                                                     

Ein gerichtlich anerkanntes Wertgutachten muss von einem geprüften Immobiliengutachter erstellt werden. Unsere zertifizierten Gutachter verfügen über diese Befugnis und fertigen das Wertgutachten in Dresden gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahren an.

Wohnimmobilien werden üblicherweise mit dem Vergleichswertverfahren bewertet, wenn ausreichend Daten über die Verkaufspreise vergleichbarer Immobilien vorliegen. Ist dies nicht der Fall, kommt das Sachwertverfahren zum Einsatz, bei dem der Wert des Grundstücks getrennt vom Wert des Gebäudes ermittelt wird.

Handelt es sich um eine gewerblich genutzte Immobilie oder ein Renditeobjekt, geht der Immobiliengutachter nach dem Ertragswertverfahren vor, bei dem die potenzielle Rendite des Objekts ermittelt wird.

Die Kosten für ein Vollgutachten hängen vom Aufwand der Gutachtenerstellung ab und orientieren sich entweder an der Honorar-Richtlinie für Immobilienbewertung (HonRIB) oder werden als Zeithonorar gemäß des Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen u. a. Berufsgruppen (JVEG) berechnet.

 

Verkehrswert in Dresden rechtssicher ermitteln   

Der Begriff Verkehrswert wird im Baugesetzbuch (BauGB) definiert und als Synonym für den Begriff Marktwert verwendet. Es handelt sich also beim Verkehrswert um den voraussichtlich am Markt erzielbaren Verkaufspreis.

Definition Verkehrswert § 194 Baugesetzbuch: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Die Komplexität der Definition deutet bereits darauf hin, dass der Immobiliengutachter über umfassende Erfahrungen und Qualifikationen verfügen muss, um den Verkehrswert zu ermitteln und in Dresden ein rechtssicheres Wertgutachten zu erstellen, das vor Gericht Beweiskraft hat. Die Gutachter aus dem Sachverständigenbüro Romy Krämer überzeugen mit Expertise und Erfahrung und erstellen zuverlässig aussagekräftige Wertgutachten für Ihre Immobilie in Dresden.

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Die Wohnung bewerten zu lassen, ist der erste und vielleicht sogar der wichtigste Schritt, wenn Sie in Dresden den Verkauf der Immobilie beabsichtigen. Ohne vorherige Wertermittlung ist es kaum möglich, einen konkurrenzfähigen Angebotspreis festzulegen. Wohnung bewerten in Dresden – Sachverständigenbüro Romy Krämer:
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