Immobilienbewertung Dresden

Romy Krämer • Feb. 12, 2024

Fachkompetente Immobilienbewertung in Dresden

Eine korrekte Immobilienbewertung durch unsere Experten bildet in Dresden die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermarktung einer Immobilie. Hier erfahren Sie, nach welchen Verfahren dabei vorgegangen wird und was zu beachten ist.

Immobilienbewertung in Dresden – Sachverständigenbüro Krämer:
✓ Kompetente Immobilienexperten ✓ Erstellung rechtssicherer Wertgutachten
✓ Langjährige Erfahrung, hohe Expertise ✓ Zuverlässige Marktpreiseinschätzung
✓ Anwendung gesetzlicher Bewertungsverfahren ✓ Schnelle & flexible Terminvereinbarung

Die fachgerechte Immobilienbewertung hat das Ziel, den aktuellen Immobilienwert in Dresden korrekt zu ermitteln, und bildet damit die Grundlage für eine zeitnahe Vermarktung zu bestmöglichen Konditionen. Doch nicht nur bei einem geplanten Immobilienverkauf ist eine Immobilienbewertung erforderlich. Auch Käufer profitieren von der Marktwertberechnung, denn auf diese Weise können sie sich von der Seriosität des Angebots überzeugen.

Sie müssen den Immobilienwert darüber hinaus für rechtliche und steuerliche Zwecke ermitteln lassen – die kompetenten Immobiliensachverständigen des  Sachverständigenbüros Romy Krämer sind Experten für die Erstellung rechtssicherer Immobiliengutachten und schützen Sie vor rechtlichen und finanziellen Nachteilen.

Immobilienwert ermitteln – Anlässe:

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • Zugewinnausgleich bei einer Scheidung
  • Erbauseinandersetzungen
  • Zwangsversteigerungen
  • Betreuungsangelegenheiten
  • Berechnung von Steuern
  • Beurteilung der Wertentwicklung
  • Ermittlung von Beleihungswerten
  • Berechnung von Bilanzierungswerten
  • Finanzierung des Immobilienkaufs
  • Versicherungsrechtliche Angelegenheiten

Wenn Sie eine Immobilienbewertung benötigen, sind Sie in unserem Sachverständigenbüro unweit von Dresden genau richtig. Unsere Immobiliengutachter berücksichtigen die Situation auf dem regionalen Immobilienmarkt sowie die wertbestimmenden Faktoren der Immobilie und wenden die gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahren an.

Immobilienwert ermitteln – gesetzliche Bewertungsverfahren:

1.   Ertragswertverfahren

2.   Sachwertverfahren

3.   Vergleichswertverfahren

 

Ertragswertverfahren für Renditeobjekte in Dresden                                           

Das Ertragswertverfahren wird bei gewerblich genutzten Immobilien angewendet und berücksichtigt, welche Renditen Investoren mit dem Objekt erwirtschaften können. Um valide Aussagen hinsichtlich des Immobilienwerts zu treffen und die Vermarktung zu erleichtern, generieren unsere Sachverständigen im Rahmen der Immobilienbewertung bei Bedarf alternative Nutzungskonzepte und kapitalisieren anschließend die voraussichtlichen Reinerträge. Möchten Sie mehr über diese Art der Marktwertberechnung erfahren oder einen Beratungstermin vereinbaren? Sie können hier direkt mit unserem Sachverständigenbüro Kontakt aufnehmen, um Ihre Immobilie bewerten zu lassen.


Sachwertverfahren – Wohnimmobilien in Dresden bewerten                               

Das Sachwertverfahren wird vornehmlich für die Immobilienbewertung von Wohnimmobilien angewendet. Dieses Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass der Bodenwert ermittelt wird und die Herstellungskosten des Gebäudes sowie der Außenanlagen hinzuaddiert werden. Um eine realistische Immobilienbewertung sicherzustellen, berücksichtigen die Sachverständigen etwaige Wertminderungen sowie das Alter der Immobilie. Das Sachwertverfahren erfordert ein komplexes Vorgehen und kommt zur Anwendung, wenn keine Verkaufswerte für vergleichbare Immobilien zur Verfügung stehen.

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Vergleichswertverfahren in Dresden anwenden                                                     

Das Vergleichswertverfahren wird in Dresden eingesetzt, wenn Sie ein selbstgenutztes Objekt oder ein Grundstück bewerten lassen wollen, das mit ähnlichen Immobilien der Region vergleichbar ist, für die wiederum Verkaufswerte vorliegen. Je mehr dieser Vergleichswerte vorhanden sind, umso zuverlässiger ist die Marktwertberechnung. Welche Objekte bei der Immobilienbewertung in den Vergleich einbezogen werden, orientiert sich an Kriterien wie dem Baujahr, der Wohn- und Grundstücksfläche sowie lagebedingten Vor- oder Nachteilen. Die Immobilienbewertung mit dem Vergleichswertverfahren wird in Dresden bei Grundstücken, Reihenhäusern oder Eigentumswohnungen in großen Wohnkomplexen genutzt.

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FAQ's

  • Wie wird eine Immobilie bewertet in Dresden?

    Sie fragen sich: Wie wird eine Immobilie bewertet in Dresden? Die Antwort hängt davon ab, ob es sich um eine Wohn- oder eine Renditeimmobilie handelt und ob Verkaufswerte vergleichbarer Objekte verfügbar sind.


    Grundsätzlich werden Wohnimmobilien wie Ein- und Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen mit dem Vergleichswertverfahren bewertet, wenn Verkaufspreise ähnlicher Objekte zur Verfügung stehen, oder mit dem Sachwertverfahren, falls dies nicht der Fall ist. Dann berechnet der Sachverständige den Immobilienwert durch Addition des Bodenwerts mit den Herstellungskosten von Gebäude und Außenanlagen. Handelt es sich bei der Immobilie um ein Renditeobjekt, kommt das Ertragswertverfahren zum Einsatz, das berücksichtigt, welche Renditen mit dem Objekt erwirtschaftet werden. Möchten Sie mehr erfahren? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin.

  • Was ist ein Bodenrichtwert und wie wird er ermittelt?

    Sie möchten wissen, was der Bodenrichtwert ist und wie er ermittelt wird? Beim Bodenrichtwert handelt es sich um den durchschnittlichen Wert des Grundstücks pro Quadratmeter in einer bestimmten Lage. Das Vermessungs-, Bau- oder Katasteramt informiert über diese Kennzahl.


    Der Bodenrichtwert ist eine Kennzahl, die aus den Verkaufspreisen von Grundstücken in der Region errechnet wird und sich auf Werte der vergangenen zehn Jahre bezieht. Sie können sich im Vermessungs-, Bau- oder Katasteramt informieren, denn dort werden sogenannte Bodenrichtwertskarten erstellt. Der Bodenrichtwert gilt nur für Grundstücke, auf denen Gebäude maximal zweigeschossig in offener Bauweise erbaut werden dürfen und ist somit nur ein Kriterium für die Beurteilung von Grundstückspreisen.

  • Immobilienbewertung – welche Unterlagen sind erforderlich?

    Sie wollen eine Immobilienbewertung durchführen lassen und fragen sich, welche Unterlagen dafür in Dresden erforderlich sind? Grundsätzlich benötigen Sie alle Dokumente, die wertbeeinflussende Information beinhalten, wie beispielsweise den Grundbuchauszug oder Modernisierungsnachweise.


    Damit der Immobiliensachverständige eine marktgerechte Immobilienbewertung durchführen kann, benötigt er bestimmte Unterlagen, die Informationen über den Immobilienwert beinhalten. Unverzichtbar für eine Immobilienbewertung sind Unterlagen wie der Grundbuchauszug, Bauzeichnungen, ein Flurkartenauszug zur Bestimmung der Liegenschaft, Nachweise über Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis in Dresden sowie die Wohnflächenberechnung. Falls es sich bei der zu bewertenden Immobilie um ein Objekt handelt, das unter Denkmalschutz steht, benötigen Sie außerdem den Denkmalschutzbescheid. Kommt das Erbbaurecht zur Anwendung, müssen auch der Erbbaurechtsvertrag und eine Bescheinigung hinsichtlich des Erbauzinses beigefügt werden. Wünschen Sie eine individuelle Beratung?


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von 2163493 Service Account 12 Feb., 2024
Für bestimmte Fragestellungen reicht eine kostenfreie Immobilienbewertung aus. Wenn jedoch rechtliche oder steuerliche Angelegenheiten zu klären sind, benötigen Sie ein kostenpflichtiges Wertgutachten, das in Dresden ausschließlich von einem dafür qualifizierten Immobiliengutachter erstellt werden kann. Wertgutachten in Dresden – Sachverständigenbüro Romy Krämer:
von 2163493 Service Account 12 Feb., 2024
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Die Wohnung bewerten zu lassen, ist der erste und vielleicht sogar der wichtigste Schritt, wenn Sie in Dresden den Verkauf der Immobilie beabsichtigen. Ohne vorherige Wertermittlung ist es kaum möglich, einen konkurrenzfähigen Angebotspreis festzulegen. Wohnung bewerten in Dresden – Sachverständigenbüro Romy Krämer:
von 2163493 Service Account 12 Feb., 2024
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